Hausordnung
Wichtige Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes ab 01.03.2020
Merkblatt der Unfallkasse Sachsen „Sicher im Schulsport“
Haus- und Hofordnung
der Grundschule Weixdorf
Am Zollhaus 1
01108 Dresden
Tel.: (0351) 880 4352
Fax: (0351) 811 6985
E-Mail: gs.weixdorf@web.de
Unsere Schule versteht sich als Gemeinschaft. Zur Schulgemeinschaft gehören Schüler/-innen, Lehrer/-innen, Eltern und das Schulpersonal. Damit die Schule ihrer Aufgabe gerecht wird und wir uns in unserer Schulgemeinschaft wohlfühlen können, ist es notwendig, dass sich alle an bestimmte Regeln und Umgangsformen halten.
Was wollen wir:
– höflich miteinander umgehen
– höflich miteinander umgehen
– Streitigkeiten im Gespräch lösen
– auf Gewalt verzichten
– uns gegenseitig achten
– aufeinander Rücksicht nehmen
– uns gegenseitig helfen
– pünktlich sein
– im Unterricht zusammenarbeiten
– unsere Schule sauber halten
– mit eigenen und fremden Dingen (Bücher, Arbeitsmittel, Möbel, Computer) sorgfältig umgehen)
Im Einzelnen bedeutet dies:
A – Gültigkeitsbereich
- Schulgebäude und Schulgrundstück (einschließlich Sportplatz, Fahrradstellplatz, Schulgarten, Schulsporthalle, Weg zur Schulsporthalle)
B – Umgang der Menschen miteinander
– Gegenseitige Achtung, ein freundlicher und höflicher Umgang miteinander ist für alle am Schulleben Beteiligten selbstverständlich.
- Gute Umgangsformen verbessern die Atmosphäre, Beschimpfungen und Beleidigungen lassen wir nicht zu.
- Probleme und Streitigkeiten sind ohne Gewalt zu lösen.
Wer einen Streit mit friedlichen Mitteln nicht lösen kann, wendet sich an die Lehreraufsicht, seine Klassenlehrerin, die Vertrauenslehrerin oder die Schulleiterin.
- Gegenstände, die nicht in die Schule gehören und andere stören oder verletzen können, dürfen nicht mitgebracht werden.
- Mobiltelefon/Smart-Watches der Schüler sind während des Aufenthalts im Schulgebäude grundsätzlich ausgeschaltet, andernfalls werden diese einbehalten und nach Rücksprache mit den Personensorgeberechtigten ausgehändigt.
C – Unterricht
– Alle Schülerinnen und Schüler kommen täglich pünktlich und gut vorbereitet in den
Unterricht mit vollständigen Arbeitsmitteln und erfüllten Hausaufgaben.
- Schulbücher, die Eigentum der Landeshauptstadt Dresden sind, müssen einen Schutz-
einband haben. Bei Beschädigung oder Verlust müssen diese durch die
Personensorgeberechtigten ersetzt werden.
- Zum Vorklingeln sind alle Schülerinnen und Schüler im Zimmer und bereiten sich
vor, legen die notwendigen Arbeitsmittel für die Folgestunde unter die Bank und
begeben sich auf ihre Plätze. Bis Unterrichtsbeginn bleibt die Zimmertür geöffnet.
- Bei Raumwechsel werden die Schüler vom Fachlehrer abgeholt.
- Ruhe ermöglicht Konzentration und ein erfolgreiches Lernen für alle Schüler. Jeder hat das Recht ungestört zu lernen.
- Die Lehrer sorgen dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnt und endet.
Kommt ein Lehrer nicht pünktlich in die Klasse, wird der Lehrer der Nachbarklasse oder das Sekretariat informiert.
D – Schulhaus und Außenanlagen
- Schulgebäude, Einrichtung, Lehrmittel, Geräte und Bücher sind Eigentum der Schule und der Stadt.
- Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind ordentlich und bestimmungsgerecht zu behandeln.
- Wer mutwillig Schäden verursacht oder Dinge verunreinigt, ist für die Reparatur, Reinigung bzw. den Ersatz verantwortlich.
- Alle sorgen für die Reinhaltung ihres Arbeitsplatzes, aller Unterrichtsräume, der Gänge, der Treppen sowie der Außenanlagen. Exakte Mülltrennung ist zu beachten.
- Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie sollen sauber hinterlassen werden.
- Schüler übernehmen verantwortlich Dienste und führen diese gewissenhaft aus.
- Nach der letzten Stunde werden alle Unterrichtsräume und die Garderoben ordentlich verlassen (Stühle hochgestellt, Tafel gesäubert, Mülleimer geleert, Fenster und Türen geschlossen, Hausschuhe aufgeräumt). Verantwortlich ist der Lehrer der letzten Stunde im jeweiligen Zimmer.
- Das Öffnen und Schließen der Fenster und Jalousien erfolgt durch den Lehrer.
- Im Außengelände nehmen alle Rücksicht auf die Anpflanzungen.
- Radfahren ist im Schulgelände untersagt, einschließlich Parkplatz. Die Fahrräder müssen zu den bereitgestellten Fahrradständern geschoben werden.
- Fahrräder sind durch den Schulträger auf dem Schulweg und im Schulgelände nicht versichert.
- Bringt der Hausmeister Absperrungen an den Außenanlagen an, werden die gekennzeichneten Grünflächen nicht betreten, ebenso bei Entscheidung der aufsichtsführenden Lehrer.
- Spiel- und Sportgeräte können mit in die Hofpause genommen werden und sind am Ende der Pause wieder zurückzubringen.
- Im Winter ist das Schneeballwerfen nur im Sportkäfig des Schulgeländes gestattet.
- Das Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Parkplatz ist nur für Angestellte der Schule oder für mit der Durchführung von Schulveranstaltungen Beauftragte gestattet.
E – Schulbetrieb
Im Schulhaus und auf dem Schulareal übt die Schulleitung im Rahmen ihrer Befugnisse das Hausrecht aus.
Das Schulhaus wird täglich 7.30 Uhr geöffnet. Bei extremen Witterungsumständen kann die Schule eher geöffnet werden.
Nach dem Vorklingeln 7.42 Uhr wird das Schulhaus geschlossen.
Verspätete Schüler oder Besucher melden sich über die Türklingel an. Die Sicherheit Aller verlangt, dass das Schulhaus geschlossen bleibt.
Die Personensorgeberechtigten verabschieden ihre Kinder vor dem Schulhaus.
Das Fernbleiben vom Unterricht muss bis spätestens 8.30 Uhr der Schule mitgeteilt werden.
Die Garderobe der Schüler ist vollständig an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. Straßenschuhe sind zu wechseln.
- Ablauf des Schultages
1./ 2. Std. 07:45 Uhr – 09:30 Uhr
- Hofpause
- Std. 09:50 Uhr – 10:35Uhr
- Std. 10:45 Uhr – 11:30 Uhr
- Hofpause (Montag – Donnerstag)
- Std. 11:50 Uhr – 12:35 Uhr
- Std. 12:45 Uhr – 13:30 Uhr
* freitags beginnt die 5. Stunde 11:40 Uhr und endet 12:25 Uhr
- Nach der 2. und 4. Stunde verlassen alle Schüler unverzüglich das Klassenzimmer und begeben sich auf den Hof und die vorgegebenen Plätze. Das Betreten des Schulhauses während der Hofpause ist untersagt.
- In den kleinen Pausen halten sich alle Schüler im Klassenzimmer auf.
- Das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit ist ohne schriftliches Einverständnis der Personensorgeberechtigten nicht gestattet. Bei Stundenausfall oder Hitzefrei gilt für die Entlassungszeit die schriftlich vorliegende Vereinbarung der Personensorgeberechtigten mit der Schule.
- Im Klassenzimmer und im Schulhaus verhalten sich alle Schüler diszipliniert, ruhig und umsichtig, so dass niemand zu Schaden kommen kann. Sie rennen nicht und sind besonders vorsichtig beim Begehen der Treppenanlage.
- Verlust oder Beschädigung persönlicher Sachen ist sofort einem Lehrer zu melden. Fundsachen werden einem Lehrer oder Hausmeister übergeben.
- Die privaten Sachen der Schüler, Lehrer und Dritter sind nicht versichert.
- Wer Geld oder Wertgegenstände mitbringt, ist hierfür verantwortlich. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung. Die Landeshauptstadt Dresden haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Unfälle, auch kleine Unfälle und Verletzungen, sind sofort einem Lehrer zu melden. Gleiches gilt für Wegeunfälle.
- Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen bzw. die Lehrer übergeben die Hortkinder an die Erzieher des Hortes. Gleiches gilt für Teilnehmer an Arbeitsgemeinschaften.
- Bei Ertönen des Alarmsignals verlassen alle Anwesenden das Haus, entsprechend des bekannten Alarmplanes.
- Für Besucher und außerunterrichtliche Nutzer dieser Bildungseinrichtung gilt die Haus- und Hofordnung entsprechend.
- Öffnungszeiten des Sekretariats: Montag bis Freitag jeweils von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr
F – Verfahren bei Verstößen gegen die Haus- und Hofordnung
- Bei Verstößen gegen die Haus- und Hofordnung wird der Schüler oder das Hortkind bzw. dessen Personensorgeberechtigte zur Verantwortung gezogen.
- Wer sich nicht an die Schul- und Hausordnung oder an die Klassenregeln hält, wird in einem Gespräch auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Dies geschieht durch den aufsichtsführenden Lehrer bzw. den zuständigen Klassenlehrer. In angemessenen Situationen wird der Schulleiter hinzugezogen.
Darüber hinaus gilt:
Den Lehrern stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- pädagogische Maßnahmen können sein:
– Eintrag in Klassenliste
– Ausschluss von besonderen schulischen Veranstaltungen
– vorzeitiges Abholen vom Unterricht
– Nacharbeiten des durch eigene Schuld versäumten Stoffes
- Ordnungsmaßnahmen (vergl. Sächsisches Schulgesetz, §39)
– Zur Sicherung des Erziehungs- und Bildungsauftrages oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.
G – Personensorgeberechtigte
- Die Personensorgeberechtigten sorgen für den regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch ihrer Kinder.
- Die Personensorgeberechtigten sorgen dafür, dass ihr Kind umfassend vorbereitet zum Unterricht erscheint (Hausaufgaben, Arbeitsmittel, gesundes Frühstück, zweckmäßige Kleidung, Unterschriften, Bescheinigungen).
- Die Personensorgeberechtigten unterstützen die Kinder bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen.
- Der Schulweg der Schüler unterliegt dem Sorgerecht der Personensorgeberechtigten und der Mitverantwortung des Kindes. Die Schüler werden, zu Schuljahresbeginn, nach Unterrichtsschluss von den Horterziehern von der Schule abgeholt. Der Frühhort findet in der Schule statt.
- Wegeunfälle und meldepflichtige Infektionskrankheiten sind durch die Personensor- geberechtigten sofort der Schule anzuzeigen.
- Arztbesuche und Untersuchungen müssen nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. Bei Notwendigkeit während der Unterrichtszeit ist spätestens einen Tag vorher eine Freistellung zu beantragen. Ein nicht genehmigtes Fehlen wird „unentschuldigt“ vermerkt.
- Schüler können aus gesundheitlichen Gründen vom Sportunterricht befreit werden. Teilbefreiungen sind möglich.
Der Sportlehrer entscheidet über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht, soweit diese vier Wochen nicht überschreitet. Für eine Befreiung von mindestens einer Woche kann der Sportlehrer ein ärztliches Zeugnis vom Schüler anfordern.
Über eine Befreiung vom Sportunterricht, die den Zeitraum von vier Wochen überschreitet, entscheidet der Schulleiter aufgrund einer Stellungnahme des Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes. Sofern der Befreiungsgrund offenkundig ist, z. Bsp. bei einem gebrochenen Bein, kann auf die Vorlage ärztlicher Zeugnisse verzichtet werden.
- Medikamente werden nur auf ärztliches Attest, nach Absprache mit dem Lehrer, mitgebracht und verabreicht.
- Schulleitung sowie Lehrer stehen den Personensorgeberechtigten zu Sprechzeiten zur Verfügung. Vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
H – Änderung der Haus- und Hofordnung
– Die Schul- und Hausordnung kann entsprechend der sachlichen Notwendigkeit durch die Gesamtlehrerkonferenz/Schulkonferenz geändert werden.
Alle Schüler und Hortkinder werden zu Beginn jedes Schuljahres über die Festlegungen belehrt. Für die Personensorgeberechtigten und Besucher erfolgt ein öffentlicher Aushang.
Das Hausrecht übt der Schulleiter aus, in Abwesenheit der Schulleitung wird dieses auf den Hausmeister übertragen.
Schulträger ist die Landeshauptstadt Dresden, Schulverwaltungsamt. Die Dienstaufsichtsbehörde des Lehrerpersonals ist das Regionalschulamt Dresden, Abteilung Grundschulen.
Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 03.07.1991, der Schulordnung für Grundschulen vom 02.05.1994 und durch die Schulbesuchsordnung vom 12.08.1994 geregelt (in Beachtung aktueller Änderungen) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Schulverweigerer vom 29.04.2002. Diese können nach Voranmeldung im Schulsekretariat eingelesen werden.
Diese Haus- und Hofordnung wurde am 14.11.2022 in der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 15.11.2022 in Kraft. Sie wird ergänzt durch die Fachraumordnung Werken, die Sporthallenordnung vom 29.01.2002, die Sportplatzordnung, die Schulgartenordnung sowie die objektspezifischen Regelungen gemäß Brandschutzordnung/ Gefahren.
A. Fährmann
Schulleiterin